Vertrag zwischen Sibylla und Cosmas aus dem Jahre 1732
Regelung der Kostenfrage

Im übrigen verspricht Er H(er)r Asam zu vorbem(elte)n Mah=
lereyen die benöthigten Farben und Gold selbst ex=
propriis anzuschaffen, wehrenden seinen hier seyn
sich und seine familie zuvercösten, auch seinen
gesellen selbst zubelohnen, und die Arbeith
zu anfang nechst kom(m)enden (septem)bris recht meister=
und tauerhafft zu Serenissimae g(ne)d(ig)sten contento und vermehrung
seines renomes ohnfehlbar herzustellen.