Vertrag zwischen Sibylla und Cosmas aus dem Jahre 1732
Das Honorar: 4000 Gulden, Datierung des Vertrages

Dahingegen wollen Ihro Hochfürstl(iche) Durchl(aucht) Ihme für d(as)
ganze werck /:ohne daß Sie ausser unterhaltung
eines MauerersHandlangers und veränderung
der gerüsten weiters einige Cösten zuleyden haben
sollen:/ über haubt für alles und alles Vier Tau=
send Gulden, und daran in 8 tagen zeith 500 fl. (Gulden), dem
16ten Aug(usti) wider 500 fl. (Gulden) und dem rest mit 300 fl.
bey accord mässig hergestellten völligen werck
par zahlen lassen, alles getreulich und ohne ge=
fährde. So geschehen Ettlingen den 10ten July 1732